Gesetzeslage:
Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 1% sind in der Schweiz nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und sind somit legal.
Autofahrerinnen und Fahrer müssen sich bewusst sein, dass auch der legale CBD-Hanf
die Fahrfähigkeit einschränken und THC im Blut sichtbar sein kann.